Heil- und Kostenplan

Vor Beginn einer Behandlung für Zahnersatz ist der Zahnarzt dazu verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen. Der Heil- und Kostenplan stellt den Kostenvoranschlag des Zahnarztes für die geplante Behandlung dar.

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Der Heil- und Kostenplan enthält ein Schema, in das der Befund und Therapiemöglichkeiten eingetragen werden. Jeder Zahn ist hierbei durch eine zweistellige Ziffer eindeutig "markiert". Anhand von Kürzeln, die sich auf diese "Markierungen" beziehen, werden Befund und Therapieplanung auf dem Kostenplan zeilenweise kenntlich gemacht.

Dieser Plan beinhaltet

  1. den Befund (B), was der Zahnarzt momentan vorfindet
  2. die entsprechende Regelversorgung (R), hier wird festgehalten, was die Krankenkasse für den gegebenen Befund für eine Therapie vorsehen
  3. die tatsächliche Therapieplanung (TP), hier ist ersichtlich, welche Behandlung abweichend von der Regelversorgung geplant ist
  4. das Honorar des Zahnarztes
  5. Kosten für Material
  6. sowie die Laborkosten
  7. Gesamtbetrag

Selbstverständlich werden alle Behandlungskosten detailliert dargestellt, damit Ihre Krankenkasse den zu Hause gesetzlich vorgeschriebene Kostenanteil für Ihre Behandlung in Budapest verrechnen kann und somit auch übernimmt.

Abrechnung bei Ihrer gesetzliche Krankenkasse

Die Zahnbehandlungen im Ausland zahlen Sie immer vorerst selbst!

Doch keine Angst: nach Ihrer Rückkehr aus Budapest reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Da Sie sich die Behandlung mittels heil- und Kostenplanes bereits vorher haben genehmigen lassen, erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel innerhalb von vier Wochen den mit Ihnen vereinbarten Kostenanteil.